AGB
Europrinz-Nord GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma EUROPRINZ Nord. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2.2 Mit Ablauf dieser Frist kommt dieser Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
2.3 Abweichend von Ziffer 2.2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der 3-Wochen-Frist zustande, wenn der Auftrag des Kunden bestätigt wird oder spätestens dann, wenn der Besteller die Ware erhält.
3. Änderungsvorbehalt
3.1 Serienmäßig hergestellte Produkte werden nach Muster verkauft.
3.2 Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
3.3 Es können an die bestellte Ware qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billiger Weise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der Bestellten gestellt werden können.
3.4 Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichungen bleiben vorbehalten.
3.5 Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen der Textilien vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung, insbesondere im Farbton. Insgesamt sind unwesentliche Änderungen, Irrtümer und Fehler gegenüber Abbildungen und Angaben vorbehalten. Form- und Farbgebung sowie Eigenschaften können durch technischen Fortschritt bedingt von der Angebotsdarstellung abweichen.
4. Zahlung und Lieferung
Lieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung. Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Käufer keinen Nachteil darstellen.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr - trotz Verlustes oder Beschädigung - den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit dem Abgang der Ware aus dem Lager der Firma EUROPRINZ auf den Empfänger über. Dies gilt auch bei Beschädigung der Ware und Umverpackung. Bei Verträgen mit Unternehmen gilt "EX WORKS" (EXW gem. Incoterms 2000) als vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma EUROPRINZ Nord.
6.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Im Falle der Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Gewährleistung
Der Käufer hat den Mangel an der gelieferten Ware bei Anlieferung (unverzüglich) geltend zu machen. Ist die Mängelrüge berechtigt, so erfolgt nach Wahl der Firma EUROPRINZ Nord eine Ersatzteil- oder Ersatzlieferung bzw. eine Preisminderung. Ist eine Preisminderung oder eine Ersatzteil- oder Ersatzlieferung nicht möglich oder verzögert sich diese, so kann der Käufer eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ist der Käufer zur vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet, wobei die Versandkosten von der Firma EUROPRINZ Nord übernommen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Rä%


